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Chiemgauer

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  1. Hallo, sei mal etwas zurückhaltender mit Schlussfolgerungen. Hier gilt wie bei jeder Lenker Erhöhung, dass die Länge von Bowdenzügen wie auch Kabeln ggf. angepasst werden muss. Wenn die Länge bei Deinem Rad aufgrund des zweiten Spacer nicht mehr passt. Lass das vom Händler korrigieren. Ich gehe davon aus, dass der Händler ja bewusst den Lenker erhöht hat. Der Spacer ist deshalb nicht unzulässig. Ich hatte ja schon den Gedanken, ob das Lenkrohr bei zwei Spacer ausreichen Tief in der Befestigung vom Lenker sitzt. Die Verschraubung ist hinter der Blende gut zugänglich. Anbei ein Bild, bei dem das Klemmstück schon abgenommen ist. Das Klemmstück muss natürlich komplett aufliegen, um einen ausreichenden Kraftschluss zu haben.
  2. Auch wenn die Maschinenrichtlinie wegen des Motors gilt, hat das nicht die Auswirkungen, die Du hier dramatisch darstellst. Es bleibt schon mal dabei, dass es keine Betrieberlaubnis gibt. Und hoppla, auf dem Bild sehe ich doch zwei Spacer, so steht das Rad nicht bei meinem Händler und in der Teileliste ist bei der Explosionszeichnung auch nur einer vorhanden. Ob es da eine Einzelfreigabe für alle Richtlinien gibt? Den Rest nehme ich mit Humor zur Kenntnis.
  3. Hallo Christian, dass es um Fakten gehen soll, ist ja gut. Aber wenn Du denjenigen zum Hersteller deklarierst, der einen Lenker austauscht, würde ich gerne sehen, wo das steht. Und hinsichtlich der Prüfung durch die Versicherung passiert gar nichts, wenn nicht ein entsprechender Ansatz dafür gegeben ist. Regelmäßig ist das nur der Fall, wenn es behördlicher Seite dazu einen Hinweis oder ein Gutachten gibt, von dem die Versicherung Kenntnis erlangt. Bei einer ordentlich verbauten Lenkererhöhung wird niemand auf die Idee kommen, ein Problem inszenieren zu wollen. Und wenn Du von einer Manipulation schreibst, ist das eine ganz andere Sache. Eine Manipulation bezeichnet eine gezielte verdeckte Einflussnahme, um einen Schaden herbeizuführen. Schau bitte zu Deiner Maschinenäußerung mal in die Richtlinie, diese gilt explizit nicht für zweirädrige Fahrzeuge. Beim Leitfaden zum Bauteiletausch ist auch ersichtlich, dass eine von einem Zubehörhersteller geprüfte Lenkererhöhung verbaut werden darf. Es findet sich sogar der Hinweis, dass Hersteller Teile entsprechend prüfen müssen. Da greift dann endlich das Produkthaftungsgesetz. Sorry, dass ich mit den meisten Deiner Fakten nicht einverstanden sein kann. Aber wer Fahrrad fährt, wird auch in der Lage sein, Inhalte wie in diesem Forum abzuklären. Beste Grüße Helmut
  4. Hallo Christian, zu Deine Darstellungen muss schon noch was angemerkt werden. Wenn Specialized Dir mitgeteilt hat, dass der Spacer seit 2022 original verbaut wird, mag das vom Zeitpunkt her stimmen. Bei unserem im Oktober 2023 gekauften Como war der Spacer noch nicht verbaut. Und ja, der Spacer dient der Lenkererhöhung. Und wer hat hier behauptet das sei ein Zubehörteil? Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Como aktuell damit ausgeliefert wird. Und nun zum Thema Betriebserlaubnis: Bereits in § 1 Abs. 3 StVG findest Du die Festlegung, dass das "E-Bikes" wie das Como nicht als Kraftfahrzeuge im Sinne des StVG gelten, zutreffend sind sie als Pedelec, sprich Fahrrad zu bezeichnen. In der StVZO findest Du daher unter § 63 a ff. weitere Regelhinweise zum Fahrrad, als sonstigem Fahrzeug. Eine Betriebserlaubnis für ein Fahrrad ist nicht vorgesehen und kann daher auch nicht erlöschen. Natürlich gibt es zahlreiche CE-Regelungen die bei Inverkehrnahme eines Pedelec zutreffend sein können, beispielhaft ist hier z. B. die Beleuchtung. Specialized kann zutreffend nur darauf hinweisen, dass sie das Fahrrad insgesamt auf CE-Komformität geprüft haben. Dein Formulierung lässt in die Richtung denken, dass es eine CE-Vorgabe für eine Gesamtprüfung gäbe und daher jede Änderung eine neue "Gesamtprüfung" erforderlich machen würde. Das wird Dir Specialized so wohl nicht bestätigen. Hierzu einfach § 63 a Abs. 3 StVZO nachlesen, da sind die Voraussetzungen geregelt. Also gilt beim Como, wie bei jedem anderen Fahrrad, technische Änderungen sind im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zulässig. Wer das selbst macht, hat auch die Verantwortung. Wenn Dir ein Händler eine gewünschte Änderung nicht macht, mag das auch an den Vorgaben des Herstellers liegen, die dieser auch als Voraussetzung bestimmen kann, um einen Händler zu beliefern. Aber auch bei allen Änderungen durch eine Händler bleibt beim Fahrer dafür eine Verantwortung. Wenn Specialized keine legalen Lösungen anbietet, heißt das nicht, dass es keine legalen Lösungen gibt. Wenn jemand Angst um seinen Versicherungsschutz hat, kann er ja seine Versicherung fragen, ob die angedachte Änderung ein Problem darstellt. Aber welche Versicherung frage ich bei einem nicht versicherten Fahrzeug? Da bleibt nur die Privathaftpflichtversicherung. Man könnte beispielhaft dort anfragen, ob eine handelsübliche Lenkererhöhung am Como verwendet werden darf. Die Rechtsvorschrift, oder Normenkette, wonach das unzulässig ist, sehe ich nicht. Zusammenfassend, wäre es aus meiner Sicht besser sich mit den Voraussetzungen näher zu befassen. Aussagen, wonach man komplett im Regen stehen würde, wenn man Bastellösungen nutzt, lassen außer acht, mit welcher unterschiedlichen Qualität Bastellösungen umgesetzt werden können. Etwas provokativ sage ich mal, dass jede Befestigung von Gepäck am Gepäckträger mit Spanngummi oder Schnüren bereits eine Bastellösung ist. Und je nachdem, wie sorgfältig man das macht, bleibt das Gepäck am Rad oder geht auch mal verloren. Und trotztdem macht Fahrradfahren Spaß und die ein oder andere Änderung, die der Hersteller nicht anbietet, ist seit Jahrzehnten alltäglich, ohne dass zahlreiche Fahrradfahrer hinter schwedischen Gardinen wohnen müssen. Mit einem breiten Schmunzeln Beste Grüße Helmut
  5. Aktuell werden die COMO damit ausgeliefert.
  6. Hallo Azrael, mittlerweile hat das COMO einen Spacer, der den Lenker um 2 cm höher platziert. Ist als Ersatzteil zu bekommen und in wenigen Minuten eingesetzt. Technisch lässt sich auch jede andere Lenkerhöhung einsetzen. Ein Frage ist dann die Optik, da es keine Lenkererhöhungen mit 59 mm Außendurchmesser gibt. Da wäre ein passender 3D-Druck als Verblendung eine Lösung. Die andere Frage ist, ob die Bowdenzüge dann noch lang genug sind, oder getauscht werden müssen. Das wäre dann der größte Aufwand bei dieser Änderung. Beste Grüße Helmut
  7. Hallo, aufgrund der Begeisterung meines Fahrradhändlers für den Halter habe ich die Umsetzung gestartet. Wer so etwas sucht, hier findet Ihr die Lenkerhalterung https://www.ebay.de/itm/376776916166?
  8. Hallo, nachdem ich für das COMO meiner Frau vor zwei Jahren einen Adapter für den Lenker gemacht habe, damit eine Klickfix Tasche genutzt werden kann, wurde versucht diese Lösung zu kopieren. Als das nicht geklappt hat, bin nun erneut aktiv geworden und habe auf der ersten Lösung aufbauend einen Kunststoffhalter konstruiert, der mit einem Federstahlband fixiert wird. Wenn es Interesse daran gibt, wird ggf. eine kleine Serie aufgelegt. Also vielleicht einfach mal melden. Der Prototyp wird je nach Lieferung noch fehlender Komponenten in ca. zwei Wochen fertig sein. Beste Grüße Helmut
  9. Hallo Gabi, in der App findest Du unter Bike-Einstellungen den Schalter für das Ladelimit. Ist das aktiv wird der Akku nur jedes 10 mal auf 100 % geladen, ansonsten auf 80 %. Ist gut für die Lebensdauer des Akku und kann für lange Touren mit täglich hohem Akkubedarf deaktiviert werde. MfG Helmut
  10. Hallo Dominik, bei mir hat sich das Vado letzte Woche auch nicht einschalten lassen. Unterwegs hat nach telefonischer Rücksprache mit dem Händler das Anschließen des Ladegerätes geholfen. Beim Händler habe ich jetzt erfahren, dass der Akku im Mastermind-Display nicht mehr über den Hauptakku geladen wird. Am USB des Mastermind soll man den Akku mind. Einmal im Jahr mit einem Handyladegerät aufladen. Vielleicht braucht Dein neuer Akku nochmal das Laden? Beste Grüße Helmut
  11. Hallo, ich habe mittlerweile den Umbau durchgefgührt. Es wurde die 28er Riemenscheibe mit dem 125er Riemen. Damit ist die Übersetzung nun um 17 % langsamer. Anbei mein Berchnungsblatt mit dem deutlich wird, was das in Sachen Trittfrequenz und Geschwindigkeit bedeutet. Der Umbau der Riemenscheibe und der Riemenwechsel sowie die Einstellung der Riemenspannung waren einfach. Da das Rad nach hinten kommt, wurde das Schutzblech ein Problem. Das ist ja ohnehin nur mit wenig Abstand zum Reifen konzipiert. Die Gepäckträgerbefestigung bei der Hinterradnabe kann ca. einen cm nach hinten versetzt werden (Unterlegscheibe der Schraube drehen). Das reicht aber nicht. die Obere Befestigung des Schutzbleches nahe dem Sattelrohr habe ich mit einem selbst gemachten Aluadapter um 20 mm nach unten versetzt. Das Langloch an der unteren Berfestigung des Schutzbleches beim Sattelrohr reicht für diese Veränderung aus. Dadurch hebt sich das Schutzblech hinten ausreichend an und hat jetzt insgesamt mehr Abstand zum Reifen als vorher. Vom fertigen Umbau hänge ich auch Bilder an. Diese Änderung ist ein echter Gewinn, die Spreizung der Enviolo kann nun auch deutlich umfangreicher genutzt werden. Vielleicht mag das jemand nachmachen. Beste Grüße Helmut
  12. Hallo, der Riemenantrieb hat für steilere Strecken eine zu große Übersetzung. Verbaut ist hinten eine Riemenscheibe mit 24 Zähnen. Weiß jemand welche Riemen man beim Wechsel auf 26 oder 28 Zähne braucht? Vielen Dank schon mal Helmut
  13. Hallo, auch wenn der Beitrag schon etwas älter ist, mein kabelgebundenes Radar war auch ohne Funktion. Am Ende fruchtloser Versuche wurde festgestellt, dass das Kabel nach 400 km durchgescheuert war. Angesichts des geringen Abstands zwischen Schutzblech und Laufrad beim Vado 5.0 muss man sich schon fragen, wieso das Kabel mittig durch das Schutzblech geführt wird. Jetzt habe ich zwar etwas unschön zusätzlich einen Kabelbinder durch das Schutzblech, aber das Kabel ist jetzt nicht mehr gefährdet. Beste Grüße Helmut
  14. Hallo zusammen, wir haben jetzt ein Jahr unsere Specialized-Räder und sind recht zufrieden damit. Aber eine Erfahrung hat mich die Übersetzung meines VADO 5.0 näher betrachten lassen. Mir hat in den Bergen mal der Akku nicht gereicht und dann bin ich mit dem Reisegepäck kaum noch bergauf gekommen. Bei 8 km/h war die Trittfrequenz so gering, dass ich absteigen musste. Mit den werksmäßig 48 Zähnen des Kettenblattes ist das auch kein Wunder. Zusammen mit der verbauten SRAM PG-1130 Kassette ist es die gleiche Konfiguration die Specialized für das S-Pedelec VADO 6.0 verwendet. Klar mit Motor bis 45 km/h macht die Übersetzung Sinn, aber wer fährt mit dem E-Bike deutlich über 35 km/h? Bei mir wurden die Gänge 9, 10 und 11 fast nie genutzt. Also habe ich geschaut, welche passenden Kettenblätter es gibt. Die einzige Alternative ohne weitere Änderungen ist das Praxis mit 40 Zähnen. Damit verringert sich das Geschwindigkeitsniveau um 17 %. Die Abstufungen der Gänge wird natürlich auch entsprechend feiner (geringere Spreizung). Bergauf geht damit schon einiges mehr und nach oben kann nun auch der 10 Gang ab und zu gebraucht werden. Ich finde es schade, dass das nicht werksseitig so gemacht wird. Anbei noch eine Gegenüberstellung der Übersetzung-/Geschwindigkeitswerte für das 48er und 40er Kettenblatt. Vielleicht findet diese Änderung auch bei Anderen Interesse. Grüße Helmut
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