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  1. Der Einstieg

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  2. Specialized Mountainbikes - Modelle

    1. Specialized Epic und Epic Evo

      Specialized Epic ist das XC und DC Einsatzgerät.

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    2. Specialized Stumpjumper und Stumpjumper Evo

      Das Diskussionsforum zum Stumpjumper und den Evo Modellen.

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    3. Specialized Enduro

      Specializeds Sportgerät für den harten Einsatz, das Enduro.

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    4. Specialized Demo

      Das Demo ist Specializeds Downhill Bike. Seit Jahrzehnten fährt es Siege im World Cup ein und zaubert Bikepark Enthusiasten ein Lächeln ins Gesicht.

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    5. Specialized Chisel

      Das Alu-Hardtail für Cross Country Einsätze.

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    6. Specialized Rockhopper

      Das Rockhopper ist Specializeds Einsteiger Hardtail.

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    7. Specialized Status

      Das direktvertriebene Budgetballerbike für den Trail.

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  3. Specialized E-Bike Modelle

    1. Specialized Kenevo und Kenevo SL

      Specializeds E-Bike Flagschiff.

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    2. Specialized Levo und Levo SL

      Das Levo kommt als vollwertiges E-MTB und als Light-E-MTB.

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    3. Specialized Tero

      Specializeds E-Hardtail verspricht "Stabilität, Speed, Spaß – und volle Kontrolle".

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    4. Specialized Vado

      Specializeds E-Stadtflitzer und Tourer.

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    5. Specialized Como

      Specializeds elektrisches Alltagsfahrrad mit Gepäckfunktion, tiefem Einstieg und aufrechter Sitzposition.

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  4. Specialized Rennrad und Gravel Modelle

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  5. Allgemeines

    1. Allgemeines

      Allgemeine Themen ums Bikes und rund um Specialized.

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    2. Treffen und Meetings

      Der Ort um sich für gemeinsame rides oder auch Festivals zu treffen.

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    5. Reiseberichte

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    6. Off-Topic

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    • Hallo Christian, zu Deine Darstellungen muss schon noch was angemerkt werden.  Wenn Specialized Dir mitgeteilt hat, dass der Spacer seit 2022 original verbaut wird, mag das vom Zeitpunkt her stimmen. Bei unserem im Oktober 2023 gekauften Como war der Spacer noch nicht verbaut. Und ja, der Spacer dient der Lenkererhöhung. Und wer hat hier behauptet das sei ein Zubehörteil? Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Como aktuell damit ausgeliefert wird.  Und nun zum Thema Betriebserlaubnis: Bereits in § 1 Abs. 3 StVG findest Du die Festlegung, dass das "E-Bikes" wie das Como nicht als Kraftfahrzeuge im Sinne des StVG gelten, zutreffend sind sie als Pedelec, sprich Fahrrad zu bezeichnen. In der StVZO findest Du daher unter § 63 a ff. weitere Regelhinweise zum Fahrrad, als sonstigem Fahrzeug. Eine Betriebserlaubnis für ein Fahrrad ist nicht vorgesehen und kann daher auch nicht erlöschen. Natürlich gibt es zahlreiche CE-Regelungen die bei Inverkehrnahme eines Pedelec zutreffend sein können, beispielhaft ist hier z. B. die Beleuchtung. Specialized kann zutreffend nur darauf hinweisen, dass sie das Fahrrad insgesamt auf CE-Komformität geprüft haben. Dein Formulierung lässt in die Richtung denken, dass es eine CE-Vorgabe für eine Gesamtprüfung gäbe und daher jede Änderung eine neue "Gesamtprüfung" erforderlich machen würde. Das wird Dir Specialized so wohl nicht bestätigen. Hierzu einfach § 63 a Abs. 3 StVZO nachlesen, da sind die Voraussetzungen geregelt. Also gilt beim Como, wie bei jedem anderen Fahrrad, technische Änderungen sind im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zulässig. Wer das selbst macht, hat auch die Verantwortung. Wenn Dir ein Händler eine gewünschte Änderung nicht macht, mag das auch an den Vorgaben des Herstellers liegen, die dieser auch als Voraussetzung bestimmen kann, um einen Händler zu beliefern. Aber auch bei allen Änderungen durch eine Händler bleibt beim Fahrer dafür eine Verantwortung. Wenn Specialized keine legalen Lösungen anbietet, heißt das nicht, dass es keine legalen Lösungen gibt. Wenn jemand Angst um seinen Versicherungsschutz hat, kann er ja seine Versicherung fragen, ob die angedachte Änderung ein Problem darstellt. Aber welche Versicherung frage ich bei einem nicht versicherten Fahrzeug? Da bleibt nur die Privathaftpflichtversicherung. Man könnte beispielhaft dort anfragen, ob eine handelsübliche Lenkererhöhung am Como verwendet werden darf. Die Rechtsvorschrift, oder Normenkette, wonach das unzulässig ist, sehe ich nicht. Zusammenfassend, wäre es aus meiner Sicht besser sich mit den Voraussetzungen näher zu befassen. Aussagen, wonach man komplett im Regen stehen würde, wenn man Bastellösungen nutzt, lassen außer acht, mit welcher unterschiedlichen Qualität Bastellösungen umgesetzt werden können. Etwas provokativ sage ich mal, dass jede Befestigung von Gepäck am Gepäckträger mit Spanngummi oder Schnüren bereits eine Bastellösung ist. Und je nachdem, wie sorgfältig man das macht, bleibt das Gepäck am Rad oder geht auch mal verloren. Und trotztdem macht Fahrradfahren Spaß und die ein oder andere Änderung, die der Hersteller nicht anbietet, ist seit Jahrzehnten alltäglich, ohne dass zahlreiche Fahrradfahrer hinter schwedischen Gardinen wohnen müssen. Mit einem breiten Schmunzeln Beste Grüße Helmut      
    • Lenkererhöhung beim Specialized Turbo Como 5.0 IGH (Offizielle Hersteller-Auskunft) Moin zusammen, ich möchte hier einmal für Klarheit sorgen, was das Thema Lenkererhöhung und Spacer beim Specialized Turbo Como 5.0 angeht. Da hier im Thread verschiedene Informationen kursieren, habe ich direkt bei Specialized RiderCare nachgefragt. Hier sind die offiziellen Fakten, damit niemand seinen Versicherungsschutz oder die Sicherheit riskiert. Zum Thema Spacer (S212500002): Es wurde behauptet, dieser 20 mm Spacer diene der Erhöhung. Das ist falsch. Specialized hat mir schriftlich bestätigt, dass dies das Originalbauteil ist, welches bei den Modellen ab 2022 standardmäßig verbaut wird. Es handelt sich also nicht um ein Zubehörteil zur Erhöhung, sondern um den Werkszustand. Eine zusätzliche Stapelung von Spacern ist seitens des Herstellers nicht freigegeben. Vorbau und Lenker (Flowset-System): Ich habe explizit nach offiziellen Alternativen gefragt: Es gibt für das Flowset-System keinen steileren Vorbau (z. B. 35 Grad), der für dieses Modell zugelassen ist. Es gibt keine Freigabe für Lenker mit mehr „Rise“ (wie den Specialized Roll Lenker), da diese Kombination für das Como nicht getestet wurde. Warum das wichtig ist: Specialized sagt dazu ganz klar: Wer dennoch umbaut, handelt auf eigene Gefahr. Da das E-Bike ein geprüftes Gesamtsystem (CE-Konformität) ist, erlischt bei solchen baulichen Veränderungen die Betriebserlaubnis. Im Falle eines Unfalls kann das gravierende Folgen für den Versicherungsschutz haben. Wer also aufrechter sitzen möchte, sollte wissen, dass es von Specialized aktuell keine legale Lösung für dieses Modell gibt. Bastellösungen mögen technisch machbar sein, rechtlich steht man damit aber komplett im Regen.   Ich hoffe, das hilft allen weiter, die Wert auf Sicherheit und Rechtssicherheit legen.   Beste Grüße  Christian 
    • Bisher kenne ich nur positive und sehr kulante Kontakte mit Specialized (auch ausserhalb der Garantiezeit)  
    • Hi! Das ist echt ärgerlich. Ich wünsche dir viel Erfolg! Hier ist die Mail Adresse: ridercare-de@specialized.com und Telefon Nummer:  +49 8024 90 288 01 Montag - Freitag 9:00-16:00 Uhr  
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