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  1. Der Einstieg

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  2. Specialized Mountainbikes - Modelle

    1. Specialized Epic und Epic Evo

      Specialized Epic ist das XC und DC Einsatzgerät.

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    2. Specialized Stumpjumper und Stumpjumper Evo

      Das Diskussionsforum zum Stumpjumper und den Evo Modellen.

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    3. Specialized Enduro

      Specializeds Sportgerät für den harten Einsatz, das Enduro.

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    4. Specialized Demo

      Das Demo ist Specializeds Downhill Bike. Seit Jahrzehnten fährt es Siege im World Cup ein und zaubert Bikepark Enthusiasten ein Lächeln ins Gesicht.

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    5. Specialized Chisel

      Das Alu-Hardtail für Cross Country Einsätze.

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    6. Specialized Rockhopper

      Das Rockhopper ist Specializeds Einsteiger Hardtail.

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    7. Specialized Status

      Das direktvertriebene Budgetballerbike für den Trail.

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  3. Specialized E-Bike Modelle

    1. Specialized Kenevo und Kenevo SL

      Specializeds E-Bike Flagschiff.

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    2. Specialized Levo und Levo SL

      Das Levo kommt als vollwertiges E-MTB und als Light-E-MTB.

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    3. Specialized Tero

      Specializeds E-Hardtail verspricht "Stabilität, Speed, Spaß – und volle Kontrolle".

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    4. Specialized Vado

      Specializeds E-Stadtflitzer und Tourer.

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    5. Specialized Como

      Specializeds elektrisches Alltagsfahrrad mit Gepäckfunktion, tiefem Einstieg und aufrechter Sitzposition.

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  4. Specialized Rennrad und Gravel Modelle

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  5. Allgemeines

    1. Allgemeines

      Allgemeine Themen ums Bikes und rund um Specialized.

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    2. Treffen und Meetings

      Der Ort um sich für gemeinsame rides oder auch Festivals zu treffen.

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    5. Reiseberichte

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    6. Off-Topic

      Das hier hat alles eher nichts mit den normalen Bikethemen zu tun.

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    7. Internes

      Das Unterforum für Meldungen an den Admin oder vom Admin an euch. Offen für Fragen, technische Probleme und Anregungen.

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    1. Fahrwerk und Reifen

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    2. Laufräder, Felgen, Speichen

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      Probleme oder Infos zu Bike Bremsen an deinem, Specialized? Schreibs hier rein.

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      Dropperposts oder auch Variosattelstützen, Lenker, Vorbauten, Sättel, Pedale.

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      Hier kannst Du Biketeile zum Verkauf einstellen. Antworten sind abgeschaltet, die Kontaktaufnahme erfolgt über die angegebenen Daten der Verkäufer oder über PN.

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    • Moin zusammen, die Diskussion hier war Anlass genug, die eigenen Räder im Keller genau nachzumessen. Es liegen Erfahrungen mit drei verschiedenen Rahmengrößen des Turbo Como vor. Im aktuellen Bestand befinden sich ein Modell in Größe M aus dem Jahr 2022 sowie ein Modell in Größe S aus dem Jahr 2025. Ein früheres Modell in Größe L wies eine deutlich andere Konfiguration der Spacer auf. Sowohl das Modell in Größe M als auch das Rad in Größe S sind ab Werk nur mit 10 mm Spacern ausgestattet. Dies steht im direkten Widerspruch zu den Auskünften des Herstellers. Specialized bezeichnete den 20 mm Spacer als Standard für das Modell, obwohl die Anfrage explizit für die Größe M gestellt wurde. Offensichtlich gibt es hier Unstimmigkeiten zwischen den Herstellerangaben und dem tatsächlichen Auslieferungszustand. Es liegt die Vermutung nahe, dass Specialized die Höhe der Spacer je nach Rahmengröße unterscheidet oder falsche Basisdaten nutzt. Die Fachabteilung ist erneut kontaktiert, um diesen Widerspruch aufzuklären. Es geht um eine rechtssichere Lösung für die Praxis. Sobald die finale Antwort vorliegt, folgen die Details hier im Forum. Beste Grüße  Christian 
    • Auch wenn die Maschinenrichtlinie wegen des Motors gilt, hat das nicht die Auswirkungen, die Du hier dramatisch darstellst. Es bleibt schon mal dabei, dass es keine Betrieberlaubnis gibt.  Und hoppla, auf dem Bild sehe ich doch zwei Spacer, so steht das Rad nicht bei meinem Händler und in der Teileliste ist bei der Explosionszeichnung auch nur einer vorhanden. Ob es da eine Einzelfreigabe für alle Richtlinien gibt? Den Rest nehme ich mit Humor zur Kenntnis. 
    • Hallo Helmut, danke für deine Antwort. Ich will hier keinen Streit vom Zaun brechen, aber in einem Punkt muss ich dir leider widersprechen, weil er rechtlich entscheidend ist: Du schreibst, die Maschinenrichtlinie gelte explizit nicht für zweirädrige Fahrzeuge. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Richtig ist: Pedelecs (bis 25 km/h, 250 W) fallen unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Warum? Sie sind in der EU-Verordnung Nr. 168/2013 (die für Kraftfahrzeuge wie S-Pedelecs oder Motorräder gilt) in Artikel 2 ausdrücklich ausgenommen. Da sie dort rausfallen, greift automatisch wieder die Maschinenrichtlinie. Das ist der Grund, warum jedes Pedelec eine CE-Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung braucht – im Gegensatz zum normalen "Bio-Bike". Daraus ergibt sich die Haftungsfrage: Der „Leitfaden für den Bauteiletausch“ (ZIV/VSF) ordnet Lenker und Vorbau der Kategorie 3 zu. Hier ist eine Freigabe des Fahrzeugherstellers oder des Komponentenherstellers nötig. Da Specialized schriftlich abgelehnt hat, bräuchte ich also einen Lenkerhersteller, der seinen Lenker explizit für das Specialized Como freigibt. Eine pauschale "City-Bike" Freigabe reicht oft nicht aus, da am E-Bike andere Kräfte wirken (Systemgewicht, Geschwindigkeit). Wenn ich (oder eine Werkstatt) nun ohne diese Freigaben umbaue, erlischt die Konformitätserklärung des Herstellers für dieses Bauteil. Im Falle eines Bruchs liegt die Beweislast dann voll beim Umbauer. Mir persönlich ist das Risiko bei einem potenziellen Personenschaden einfach zu hoch, gerade weil ich die schriftliche Absage von Specialized in der Hand habe. Aber das muss natürlich jeder für sich selbst bewerten. Beste Grüße   Christian
    • Hallo Christian,  dass es um Fakten gehen soll, ist ja gut. Aber wenn Du denjenigen zum Hersteller deklarierst, der einen Lenker austauscht, würde ich gerne sehen, wo das steht. Und hinsichtlich der Prüfung durch die Versicherung passiert gar nichts, wenn nicht ein entsprechender Ansatz dafür gegeben ist. Regelmäßig ist das nur der Fall, wenn es behördlicher Seite dazu einen Hinweis oder ein Gutachten gibt, von dem die Versicherung Kenntnis erlangt. Bei einer ordentlich verbauten Lenkererhöhung wird niemand auf die Idee kommen, ein Problem inszenieren zu wollen. Und wenn Du von einer Manipulation schreibst, ist das eine ganz andere Sache. Eine Manipulation bezeichnet eine gezielte verdeckte Einflussnahme, um einen Schaden herbeizuführen. Schau bitte zu Deiner Maschinenäußerung mal in die Richtlinie, diese gilt explizit nicht für zweirädrige Fahrzeuge.  Beim Leitfaden zum Bauteiletausch ist auch ersichtlich, dass eine von einem Zubehörhersteller geprüfte Lenkererhöhung verbaut werden darf. Es findet sich sogar der Hinweis, dass Hersteller Teile entsprechend prüfen müssen. Da greift dann endlich das Produkthaftungsgesetz.  Sorry, dass ich mit den meisten Deiner Fakten nicht einverstanden sein kann. Aber wer Fahrrad fährt, wird auch in der Lage sein, Inhalte wie in diesem Forum abzuklären.  Beste Grüße  Helmut  
    • Hallo Helmut, danke für deine juristischen Ausführungen. Du hast völlig recht, dass ein Pedelec laut StVG als Fahrrad gilt. Allerdings greift hier nicht nur die StVZO, sondern vor allem das Produktsicherheitsgesetz und die EU-Maschinenrichtlinie. Ein E-Bike ist rechtlich eine Maschine, für die der Hersteller eine Konformitätserklärung abgibt. Werden sicherheitsrelevante Bauteile wie Lenker oder Vorbau ohne Freigabe verändert, erlischt diese Konformität. Derjenige, der den Umbau vornimmt (oder die Werkstatt), wird rechtlich zum „Hersteller“ und übernimmt die volle Produkthaftung für das gesamte Fahrzeug. Zudem gibt es den offiziellen „Leitfaden für den Bauteiletausch bei E-Bikes“, der von den großen Fachverbänden (ZIV, VSF, BIV) unterstützt wird. Dort sind Lenker und Vorbau explizit in der Kategorie gelistet, die nur mit Freigabe des Fahrzeugherstellers getauscht werden dürfen. Was die Versicherung angeht: Eine Privathaftpflicht prüft bei schweren Unfällen sehr genau, ob durch technische Manipulationen am Lenksystem grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Mir geht es hier um Fakten und Sicherheit, nicht um Provokation. Wenn Specialized RiderCare mir schriftlich mitteilt, dass keine Freigabe vorliegt, ist das für mich als Fahrzeughalter die maßgebliche Information. Am Ende muss jeder selbst entscheiden, ob er bei sicherheitskritischen Bauteilen auf Bastellösungen vertraut oder auf Nummer sicher geht. Beste Grüße   Christian
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