Jump to content

Recommended Posts

Posted (edited)

Hallo,

hat jemand von euch eine Specialized Lenker oder Vorbau Erhöhung am Turbo Como 5.0 IGH im Einsatz? Ich möchte gerne noch aufrechter sitzen.

Vielleicht hat sich jemand eine Erhöhung gebaut. Die zusätzlichen Hörner auf meinen Como Lenker sind für mich keine Dauerlösung. Über Ideen, Links und Bezugsquellen würde ich mich sehr freuen. Ich habe die folgende Erweiterung gefunden. So sollte es in etwa aussehen.

Vielen Dank und liebe Grüße Christian

 

 

Screenshot_20240922_110221_Samsung Internet.jpg

specialized-turbo-como-5.0-igh-elektrofahrrad.jpg

Edited by Christian W.
Zur genauen Beschreibung ein weiteres Bild hinzugefügt
Posted

Hallo Christian, sowas habe ich schon an einem Bike in der Werkstatt gesehen. Das funktioniert, kannst du nehmen. Du müsstest mal den Lenker vom Como abschrauben und schauen, ob der Gabelschaft deines Rads das hergibt. 

  • 5 months later...
Posted
Am 22.9.2024 um 12:35 schrieb Christian W.:

Hallo,

hat jemand von euch eine Specialized Lenker oder Vorbau Erhöhung am Turbo Como 5.0 IGH im Einsatz? Ich möchte gerne noch aufrechter sitzen.

Vielleicht hat sich jemand eine Erhöhung gebaut. Die zusätzlichen Hörner auf meinen Como Lenker sind für mich keine Dauerlösung. Über Ideen, Links und Bezugsquellen würde ich mich sehr freuen. Ich habe die folgende Erweiterung gefunden. So sollte es in etwa aussehen.

Vielen Dank und liebe Grüße Christian

 

 

Screenshot_20240922_110221_Samsung Internet.jpg

specialized-turbo-como-5.0-igh-elektrofahrrad.jpg

Hallo Christian!

konntest du es erfolgreich umsetzen? Und falls ja, welche Teile hast du benutzt? Meine Frau möchte auch aufrechter sitzen. 
Vielen Dank!

  • Thanks 1
Posted

 

Hallo Azarel, 

ich habe mit Specialized vor Ort in Hamburg gesprochen. Offiziell ist es auch Versicherungsgründen nicht umsetzbar. Das Unternehmen würde gegen Aspekte der Sicherheit verstoßen, falls ein Unfall nach dem Umbau passieren würde. Das Fahrrad ist für den Umbau am Lenker nicht ausgelegt. Daher ist ein Umbau nicht vorgesehen und bei Unfall nicht durch eine Versicherung abgedeckt. TÜV Sicherheit spielt natürlich auch mit hinein. 

Mit wurde aber durch die Blume mitgeteilt, dass ein Bastler durchaus ein Umbau vornehmen kann. Allerdings war mir das Risiko doch zu hoch. Nachher passiert ein Unfall und hinterher kommt keine Versicherung auf, weil ein nicht legaler Umbau am Lenker vorgenommen wurde. 

Fazit: Ich habe mein Specialized Como Größe L erfolgreich verkauft und mir das identische Bike in einer Black Friday Aktion in Größe M zugelegt. Erst jetzt habe ich gemerkt, dass Größe L zu groß war. Ich sitze jetzt besser und habe mir Hörner (GP5) am Lenker installiert. So habe ich eine hohe und eine niedrigere Position, die ein statisches sitzen verhindern. Auf längere Strecke absolut empfehlenswert. 

 

Ich hoffe, ich könnte etwas zur Aufklärung beitragen.

 

Beste Grüße 

Christian 

  • Like 2
Posted

Hallo Christian!

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Meine Frau fährt Größe S. Kleiner geht ja nicht mehr. Etwas „illegales“ würde sie sowieso niemals mitmachen, obwohl ich bastelfreudig bin. Mir ist das Risiko dann auch zu hoch im Falle eines Unfalls. 
 

Freut mich, dass du eine gute Lösung für dich gefunden hast! Allzeit gute Fahrt wünsche ich dir!

Beste Grüße 

Azrael
 

  • Thanks 1
  • 9 months later...
Posted
Am 11.3.2025 um 19:35 schrieb Azrael:

Hallo Christian!

konntest du es erfolgreich umsetzen? Und falls ja, welche Teile hast du benutzt? Meine Frau möchte auch aufrechter sitzen. 
Vielen Dank!

Hallo Azrael, 

mittlerweile hat das COMO einen Spacer, der den Lenker um 2 cm höher platziert. Ist als Ersatzteil zu bekommen und in wenigen Minuten eingesetzt. 2025-12-1907_46.317497506667117940665.thumb.jpg.8268bbbdef121dd206eddd3ab20d3655.jpgTechnisch lässt sich auch jede andere Lenkerhöhung einsetzen. Ein Frage ist dann die Optik, da es keine Lenkererhöhungen mit 59 mm Außendurchmesser gibt.  Da wäre ein passender 3D-Druck als Verblendung eine Lösung. Die andere Frage ist, ob die Bowdenzüge dann noch lang genug sind, oder getauscht werden müssen. Das wäre dann der größte Aufwand bei dieser Änderung. 

Beste Grüße

Helmut

  • Like 1
Posted (edited)

Hallo Helmut,  danke für die Info.

Ist das ein offizielles Zubehör bzw. Ersatzteil von Specialized? Ich frage aus versicherungstechnischen Gründen. Nicht, dass man nach einem Unfall ohne Absicherung ist. Vielleicht hast Du mehr Informationen darüber. Wue der vorhandene Spacer komplett entfernt oder werden dieser "Neue" zusätzlich drauf gesetzt? 

Ich habe es unter folgender Adresse gefunden:

https://webshop.bestbike.de/de/como-20mm-headset-spacer.html

Ich freue mich auf eine Rückmeldung.  

 

Beste Grüße 

Christian 

 

Edited by Christian W.
  • 1 month later...
Posted

Lenkererhöhung beim Specialized Turbo Como 5.0 IGH (Offizielle Hersteller-Auskunft)

Moin zusammen,

ich möchte hier einmal für Klarheit sorgen, was das Thema Lenkererhöhung und Spacer beim Specialized Turbo Como 5.0 angeht. Da hier im Thread verschiedene Informationen kursieren, habe ich direkt bei Specialized RiderCare nachgefragt. Hier sind die offiziellen Fakten, damit niemand seinen Versicherungsschutz oder die Sicherheit riskiert.

Zum Thema Spacer (S212500002):

Es wurde behauptet, dieser 20 mm Spacer diene der Erhöhung. Das ist falsch. Specialized hat mir schriftlich bestätigt, dass dies das Originalbauteil ist, welches bei den Modellen ab 2022 standardmäßig verbaut wird. Es handelt sich also nicht um ein Zubehörteil zur Erhöhung, sondern um den Werkszustand. Eine zusätzliche Stapelung von Spacern ist seitens des Herstellers nicht freigegeben.

Vorbau und Lenker (Flowset-System):

Ich habe explizit nach offiziellen Alternativen gefragt:

  1. Es gibt für das Flowset-System keinen steileren Vorbau (z. B. 35 Grad), der für dieses Modell zugelassen ist.
  2. Es gibt keine Freigabe für Lenker mit mehr „Rise“ (wie den Specialized Roll Lenker), da diese Kombination für das Como nicht getestet wurde.

Warum das wichtig ist:

Specialized sagt dazu ganz klar: Wer dennoch umbaut, handelt auf eigene Gefahr. Da das E-Bike ein geprüftes Gesamtsystem (CE-Konformität) ist, erlischt bei solchen baulichen Veränderungen die Betriebserlaubnis. Im Falle eines Unfalls kann das gravierende Folgen für den Versicherungsschutz haben.

Wer also aufrechter sitzen möchte, sollte wissen, dass es von Specialized aktuell keine legale Lösung für dieses Modell gibt. Bastellösungen mögen technisch machbar sein, rechtlich steht man damit aber komplett im Regen.

 

Ich hoffe, das hilft allen weiter, die Wert auf Sicherheit und Rechtssicherheit legen.

 

Beste Grüße 

Christian 

Posted

Hallo Christian,

zu Deine Darstellungen muss schon noch was angemerkt werden. 

Wenn Specialized Dir mitgeteilt hat, dass der Spacer seit 2022 original verbaut wird, mag das vom Zeitpunkt her stimmen. Bei unserem im Oktober 2023 gekauften Como war der Spacer noch nicht verbaut. Und ja, der Spacer dient der Lenkererhöhung. Und wer hat hier behauptet das sei ein Zubehörteil? Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Como aktuell damit ausgeliefert wird. 

Und nun zum Thema Betriebserlaubnis: Bereits in § 1 Abs. 3 StVG findest Du die Festlegung, dass das "E-Bikes" wie das Como nicht als Kraftfahrzeuge im Sinne des StVG gelten, zutreffend sind sie als Pedelec, sprich Fahrrad zu bezeichnen. In der StVZO findest Du daher unter § 63 a ff. weitere Regelhinweise zum Fahrrad, als sonstigem Fahrzeug. Eine Betriebserlaubnis für ein Fahrrad ist nicht vorgesehen und kann daher auch nicht erlöschen.

Natürlich gibt es zahlreiche CE-Regelungen die bei Inverkehrnahme eines Pedelec zutreffend sein können, beispielhaft ist hier z. B. die Beleuchtung. Specialized kann zutreffend nur darauf hinweisen, dass sie das Fahrrad insgesamt auf CE-Komformität geprüft haben. Dein Formulierung lässt in die Richtung denken, dass es eine CE-Vorgabe für eine Gesamtprüfung gäbe und daher jede Änderung eine neue "Gesamtprüfung" erforderlich machen würde. Das wird Dir Specialized so wohl nicht bestätigen. Hierzu einfach § 63 a Abs. 3 StVZO nachlesen, da sind die Voraussetzungen geregelt.

Also gilt beim Como, wie bei jedem anderen Fahrrad, technische Änderungen sind im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zulässig. Wer das selbst macht, hat auch die Verantwortung. Wenn Dir ein Händler eine gewünschte Änderung nicht macht, mag das auch an den Vorgaben des Herstellers liegen, die dieser auch als Voraussetzung bestimmen kann, um einen Händler zu beliefern. Aber auch bei allen Änderungen durch eine Händler bleibt beim Fahrer dafür eine Verantwortung.

Wenn Specialized keine legalen Lösungen anbietet, heißt das nicht, dass es keine legalen Lösungen gibt. Wenn jemand Angst um seinen Versicherungsschutz hat, kann er ja seine Versicherung fragen, ob die angedachte Änderung ein Problem darstellt. Aber welche Versicherung frage ich bei einem nicht versicherten Fahrzeug? Da bleibt nur die Privathaftpflichtversicherung. Man könnte beispielhaft dort anfragen, ob eine handelsübliche Lenkererhöhung am Como verwendet werden darf. Die Rechtsvorschrift, oder Normenkette, wonach das unzulässig ist, sehe ich nicht.

Zusammenfassend, wäre es aus meiner Sicht besser sich mit den Voraussetzungen näher zu befassen. Aussagen, wonach man komplett im Regen stehen würde, wenn man Bastellösungen nutzt, lassen außer acht, mit welcher unterschiedlichen Qualität Bastellösungen umgesetzt werden können. Etwas provokativ sage ich mal, dass jede Befestigung von Gepäck am Gepäckträger mit Spanngummi oder Schnüren bereits eine Bastellösung ist. Und je nachdem, wie sorgfältig man das macht, bleibt das Gepäck am Rad oder geht auch mal verloren. Und trotztdem macht Fahrradfahren Spaß und die ein oder andere Änderung, die der Hersteller nicht anbietet, ist seit Jahrzehnten alltäglich, ohne dass zahlreiche Fahrradfahrer hinter schwedischen Gardinen wohnen müssen.

Mit einem breiten Schmunzeln

Beste Grüße

Helmut

 

 

 

Posted

Hallo Helmut,

danke für deine juristischen Ausführungen. Du hast völlig recht, dass ein Pedelec laut StVG als Fahrrad gilt. Allerdings greift hier nicht nur die StVZO, sondern vor allem das Produktsicherheitsgesetz und die EU-Maschinenrichtlinie. Ein E-Bike ist rechtlich eine Maschine, für die der Hersteller eine Konformitätserklärung abgibt.

Werden sicherheitsrelevante Bauteile wie Lenker oder Vorbau ohne Freigabe verändert, erlischt diese Konformität. Derjenige, der den Umbau vornimmt (oder die Werkstatt), wird rechtlich zum „Hersteller“ und übernimmt die volle Produkthaftung für das gesamte Fahrzeug.

Zudem gibt es den offiziellen „Leitfaden für den Bauteiletausch bei E-Bikes“, der von den großen Fachverbänden (ZIV, VSF, BIV) unterstützt wird. Dort sind Lenker und Vorbau explizit in der Kategorie gelistet, die nur mit Freigabe des Fahrzeugherstellers getauscht werden dürfen.

Was die Versicherung angeht: Eine Privathaftpflicht prüft bei schweren Unfällen sehr genau, ob durch technische Manipulationen am Lenksystem grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Mir geht es hier um Fakten und Sicherheit, nicht um Provokation. Wenn Specialized RiderCare mir schriftlich mitteilt, dass keine Freigabe vorliegt, ist das für mich als Fahrzeughalter die maßgebliche Information.

Am Ende muss jeder selbst entscheiden, ob er bei sicherheitskritischen Bauteilen auf Bastellösungen vertraut oder auf Nummer sicher geht.

Beste Grüße

 

Christian

Posted

Hallo Christian, 

dass es um Fakten gehen soll, ist ja gut. Aber wenn Du denjenigen zum Hersteller deklarierst, der einen Lenker austauscht, würde ich gerne sehen, wo das steht. Und hinsichtlich der Prüfung durch die Versicherung passiert gar nichts, wenn nicht ein entsprechender Ansatz dafür gegeben ist. Regelmäßig ist das nur der Fall, wenn es behördlicher Seite dazu einen Hinweis oder ein Gutachten gibt, von dem die Versicherung Kenntnis erlangt. Bei einer ordentlich verbauten Lenkererhöhung wird niemand auf die Idee kommen, ein Problem inszenieren zu wollen. Und wenn Du von einer Manipulation schreibst, ist das eine ganz andere Sache. Eine Manipulation bezeichnet eine gezielte verdeckte Einflussnahme, um einen Schaden herbeizuführen.

Schau bitte zu Deiner Maschinenäußerung mal in die Richtlinie, diese gilt explizit nicht für zweirädrige Fahrzeuge. 

Beim Leitfaden zum Bauteiletausch ist auch ersichtlich, dass eine von einem Zubehörhersteller geprüfte Lenkererhöhung verbaut werden darf. Es findet sich sogar der Hinweis, dass Hersteller Teile entsprechend prüfen müssen. Da greift dann endlich das Produkthaftungsgesetz. 

Sorry, dass ich mit den meisten Deiner Fakten nicht einverstanden sein kann.

Aber wer Fahrrad fährt, wird auch in der Lage sein, Inhalte wie in diesem Forum abzuklären. 

Beste Grüße 

Helmut

 

Posted

Hallo Helmut,

danke für deine Antwort. Ich will hier keinen Streit vom Zaun brechen, aber in einem Punkt muss ich dir leider widersprechen, weil er rechtlich entscheidend ist:

Du schreibst, die Maschinenrichtlinie gelte explizit nicht für zweirädrige Fahrzeuge. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Richtig ist: Pedelecs (bis 25 km/h, 250 W) fallen unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Warum? Sie sind in der EU-Verordnung Nr. 168/2013 (die für Kraftfahrzeuge wie S-Pedelecs oder Motorräder gilt) in Artikel 2 ausdrücklich ausgenommen. Da sie dort rausfallen, greift automatisch wieder die Maschinenrichtlinie. Das ist der Grund, warum jedes Pedelec eine CE-Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung braucht – im Gegensatz zum normalen "Bio-Bike".

Daraus ergibt sich die Haftungsfrage:

Der „Leitfaden für den Bauteiletausch“ (ZIV/VSF) ordnet Lenker und Vorbau der Kategorie 3 zu. Hier ist eine Freigabe des Fahrzeugherstellers oder des Komponentenherstellers nötig. Da Specialized schriftlich abgelehnt hat, bräuchte ich also einen Lenkerhersteller, der seinen Lenker explizit für das Specialized Como freigibt. Eine pauschale "City-Bike" Freigabe reicht oft nicht aus, da am E-Bike andere Kräfte wirken (Systemgewicht, Geschwindigkeit).

Wenn ich (oder eine Werkstatt) nun ohne diese Freigaben umbaue, erlischt die Konformitätserklärung des Herstellers für dieses Bauteil. Im Falle eines Bruchs liegt die Beweislast dann voll beim Umbauer.

Mir persönlich ist das Risiko bei einem potenziellen Personenschaden einfach zu hoch, gerade weil ich die schriftliche Absage von Specialized in der Hand habe. Aber das muss natürlich jeder für sich selbst bewerten.

Beste Grüße

 

Christian

Posted (edited)

Auch wenn die Maschinenrichtlinie wegen des Motors gilt, hat das nicht die Auswirkungen, die Du hier dramatisch darstellst. Es bleibt schon mal dabei, dass es keine Betrieberlaubnis gibt. 

Und hoppla, auf dem Bild sehe ich doch zwei Spacer, so steht das Rad nicht bei meinem Händler und in der Teileliste ist bei der Explosionszeichnung auch nur einer vorhanden. Ob es da eine Einzelfreigabe für alle Richtlinien gibt?

Den Rest nehme ich mit Humor zur Kenntnis. 

Edited by Chiemgauer
Posted (edited)

Moin zusammen,

die Diskussion hier war Anlass genug, die eigenen Räder im Keller genau nachzumessen. Es liegen Erfahrungen mit drei verschiedenen Rahmengrößen des Turbo Como vor. Im aktuellen Bestand befinden sich ein Modell in Größe M aus dem Jahr 2022 sowie ein Modell in Größe S aus dem Jahr 2025. Ein früheres Modell in Größe L wies eine deutlich andere Konfiguration der Spacer auf.

Sowohl das Modell in Größe M als auch das Rad in Größe S sind ab Werk nur mit 10 mm Spacern ausgestattet. Dies steht im direkten Widerspruch zu den Auskünften des Herstellers. Specialized bezeichnete den 20 mm Spacer als Standard für das Modell, obwohl die Anfrage explizit für die Größe M gestellt wurde.

Offensichtlich gibt es hier Unstimmigkeiten zwischen den Herstellerangaben und dem tatsächlichen Auslieferungszustand. Es liegt die Vermutung nahe, dass Specialized die Höhe der Spacer je nach Rahmengröße unterscheidet oder falsche Basisdaten nutzt. Die Fachabteilung ist erneut kontaktiert, um diesen Widerspruch aufzuklären. Es geht um eine rechtssichere Lösung für die Praxis. Sobald die finale Antwort vorliegt, folgen die Details hier im Forum.

Beste Grüße 

Christian 

Edited by Christian W.
Absatz Lücke

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...

Important Information

Indem Sie unsere Webseite nutzen, bestätigen Sie die Annahme unserer Terms of Use und Privacy Policy. In der Privacy Policy wird erklärt, wie wir personalisierte Daten und Cookies für personalisierte Werbeanzeigen nutzen. We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue..